Diese AGB regeln die Bedingungen für Teilnehmer und dem TSV Trittau, Trittau-Run-Organisationsteam (nachfolgend Veranstalter genannt) für die Teilnahme am TRITTAU-RUN.

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis. Sie gelten ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers zustande. Die Anmeldung des Teilnehmers kann auf der Webseite des TRITTAU-RUNs und bei den in der Ausschreibung genannten Anmeldestellen erfolgen. Maßgeblich für die Anmeldung ist der Eingangszeitpunkt beim Veranstalter. Die Anmeldung für Teilnehmer unter 18 Jahren muss durch den Erziehungsberechtigten erfolgen bzw. dessen Einverständnis vorliegen.

§ 3 Startberechtigung

Teilnehmer sind startberechtigt, wenn sie sich rechtzeitig angemeldet, das Startgeld in voller Höhe zum jeweils fälligen Zeitpunkt bezahlt haben und im Besitz einer gültigen Startnummer sind, die dem gemeldeten Lauf zugeordnet ist. Der Teilnehmer nimmt dabei sein persönliches Recht wahr. Dieses Recht kann deshalb nicht auf andere Personen übertragen werden.

§ 4 Meldezeitraum

Für alle Laufstrecken gelten die in der aktuellen Ausschreibung genannten Fristen.

§ 5 Startgeld

Das Startgeld ist der aktuellen Ausschreibung zu entnehmen.

§ 6 Zahlungsweise

Die Bezahlung des Startgeldes wird bei Anmeldung über unsere Webseite von einem beauftragten Dienstleister abgewickelt. Unberechtigte Rücklastschriften werden mit den entstandenen Kosten zurückgefordert. Bei Anmeldung bei einer der in der Ausschreibung genannten Anmeldestellen ist die Bezahlung auch in Bar möglich. Der Veranstalter wünscht aus organisatorischen Gründen, die Online-Anmeldung über unsere Webseite. Das in den Anmeldestellen handschriftlich auszufüllende Anmeldeformular sollte nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

§ 7 Ummeldung

Die Ummeldung von einer zu einer anderen Laufstrecke ist bis 2 Woche vor der Veranstaltung möglich soweit Plätze verfügbar sind.

§ 8 Stornierung

Eine Rückzahlung des Startgeldes bei Stornierung ist nicht möglich. Siehe auch § 6.

§ 9 Leistungen des Veranstalters

Siehe aktuelle Ausschreibung.

§ 10 – Wettkampfregeln

Die Lauf- und Walkwettbewerbe des TRITTAU-RUNs haben einen sportlichen Charakter; deshalb gilt grundsätzlich das Fairnessprinzip unter Sportlern. Es gilt die Leichtathletikverordnung (DLO) des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV). Die Teilnehmer der Wettbewerbe verpflichten sich:

• keine verbotenen Substanzen (Doping) anzuwenden

• die Startnummer stets gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite zu tragen

• die Startnummer nicht zu übertragen

• die Strecke nicht zu verlassen

• andere Teilnehmer in irgendeiner Weise zu behindern

• keine Spikes zu benutzen

Altersklassen:

In allen Wettbewerben gelten die DLO—Altersklassen in der jeweils aktuellen Fassung.

§ 11 Teilnehmerlimit:  siehe Ausschreibung

§ 12 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese auch abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder werden nicht zurückerstattet. Der Veranstalter haftet nur für im Rahmen der beim Volkslaufwart abgeschlossenen Versicherung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Laufveranstaltung. Der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt mit der Anmeldung verbindlich, dass der Gemeldete gesund ist und ausreichend trainiert hat, so dass seine Teilnahme beim jeweiligen Wettbewerb bedenkenlos und ohne Risiko ist. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eine missbräuchliche Verwendung der gemeldeten Daten, verpflichtet sich jedoch den Teilnehmer nach einer eventuellen Kenntnisnahme zeitnah zu unterrichten. Der Veranstalter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine absolute Sicherheit der Daten im Internet weder nach dem heutigen Stand der Technik noch nach seiner Einschätzung in Zukunft mit absoluter Sicherheit sichergestellt werden kann.

§ 13 Datenerhebung und Datenverwertung

Der Teilnehmer gibt dem Veranstalter bzw. seinen Beauftragten mit der Anmeldung personenbezogenen Daten an. Der Veranstalter hat das Recht, diese Daten zu speichern und diese zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung seiner Veranstaltungen zu verarbeiten. Insbesondere gilt dies für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.), auch zum Zweck der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet verarbeitet werden dürfen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien einverstanden. Selbstverständlich bleibt für den Teilnehmer das Recht am eigenen Bild erhalten. Der Teilnehmer kann von diesem Recht Gebrauch machen und der Weitergabe bzw. der Veröffentlichung seiner Bilder widersprechen. Der Widerspruch ist dem Veranstalter schriftlich per Post oder per Telefax mit Angabe der Information zur Bildidentifizierung bekannt zu geben.

§ 14 In Kraft Setzung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 01. Januar 2016 in Kraft.

§ 15 Herausgeberinformationen

Herausgeber dieser Information ist: TSV Trittau, Trittau-Run-Organisationsteam.

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